BFSG · WCAG 2.1 AA
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG
Unser Bekenntnis zur Barrierefreiheit
purlaris.capital (Florian Hackl) ist bestrebt, die Barrierefreiheit dieser Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit 28. Juni 2025 für private Dienstleister gilt, sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA sicherzustellen.
Barrierefreiheit bedeutet für uns, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – diese Website vollständig nutzen können.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website wurde mit Blick auf WCAG 2.1 AA entwickelt. Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
- Semantische HTML5-Struktur mit ARIA-Landmarks (main, nav, header, footer)
- Alle Bilder verfügen über aussagekräftige Alternativtexte (alt-Attribute)
- Tastaturnavigation vollständig unterstützt – alle interaktiven Elemente sind per Tab erreichbar
- Skip-Navigation „Zum Hauptinhalt springen" für Screenreader und Tastaturnutzer
- Sichtbare Fokus-Indikatoren auf allen interaktiven Elementen
- Ausreichende Farbkontraste (Mindest-Kontrastverhältnis 4,5:1 für Normaltext)
- Responsive Design für alle Gerätegrößen
- Formularfelder mit korrekt verknüpften Labels und ARIA-Attributen
- Fehlermeldungen im Formular werden per role="alert" an Screenreader übermittelt
- Keine automatisch startenden Videos oder Audios
- Keine Blitzeffekte (Anfälle/Epilepsie-Prävention)
- Sprachattribut lang="de-AT" im HTML-Element gesetzt
- Alle Fonts werden lokal gehostet (keine externen Ressourcen)
Bekannte Einschränkungen
Sollten trotz aller Bemühungen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website vorhanden sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen (siehe Feedback-Möglichkeit unten). Wir werden diese Mängel schnellstmöglich beheben.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf:
Florian Hackl – purlaris.capital
E-Mail: office@purlaris.at
Telefon: 0670 2039989
Wir bemühen uns, innerhalb von 5 Werktagen zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollte keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erfolgen, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. In Österreich ist dies das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) bzw. die zuständige Marktüberwachungsbehörde für den BFSG-Bereich.
Stand: August 2026 · Diese Erklärung gilt für https://purlaris-capital.at